Wolfgang, das wars.
Genosse Wolgang Clement muss wohl gehen, berichtet das ZDF. Das Schiedsgericht der NRW-SPD habe sich für den Ausschluss Clements am morgigen Donnerstag entschieden. Eine detaillierte Begründung solle morgen für die Öffentlichkeit zusammen mit dem Urteil geliefert werden.
Die Aufforderung, sich genau zu überlegen, wen man wähle, nachdem Wolfgang Clement im gleichen Zug die hessische SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti kritisierte, war dann wohl doch zuviel. Neben dem vehementen Eintreten für Atomenergie hat das dann wahrscheinlich das Fass zum Überlaufen gebracht. Parteischädigendes Verhalten wurde ihm daraufhin von vielen SPD-Mitgliedern vorgeworfen.
In § 35 (Parteiordnungsverfahren) des SPD-Statuts heisst es bezüglich solcher Fälle:
"(1) Gegen ein Mitglied, das gegen
Gegen die Grundsätze der SPD verstößt insbesondere,
wer das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer
Acht lässt oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig
macht. Gegen die Ordnung der Partei verstößt insbesondere,
wer beharrlich Beschlüssen des Parteitages
oder der Parteiorganisation zuwider handelt.
[...]
(3) Auf Ausschluss kann nur erkannt werden,wenn
das Mitglied vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung
der Partei verstoßen hat und dadurch schwerer Schaden
für die Partei entstanden ist.Wer aus der Partei
ausgeschlossen wurde, darf nicht länger in Gliederungen
und Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten.
[...]"
Die offizielle Urteilsbegründung des Schiedsgerichts der nordrheinwestfälischen SPD wird Gewissheit über die genauen Gründe des Ausschlusses verschaffen.
Die Aufforderung, sich genau zu überlegen, wen man wähle, nachdem Wolfgang Clement im gleichen Zug die hessische SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti kritisierte, war dann wohl doch zuviel. Neben dem vehementen Eintreten für Atomenergie hat das dann wahrscheinlich das Fass zum Überlaufen gebracht. Parteischädigendes Verhalten wurde ihm daraufhin von vielen SPD-Mitgliedern vorgeworfen.
In § 35 (Parteiordnungsverfahren) des SPD-Statuts heisst es bezüglich solcher Fälle:
"(1) Gegen ein Mitglied, das gegen
- die Statuten oder
- die Grundsätze oder
- die Ordnung der Partei verstößt,
Gegen die Grundsätze der SPD verstößt insbesondere,
wer das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer
Acht lässt oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig
macht. Gegen die Ordnung der Partei verstößt insbesondere,
wer beharrlich Beschlüssen des Parteitages
oder der Parteiorganisation zuwider handelt.
[...]
(3) Auf Ausschluss kann nur erkannt werden,wenn
das Mitglied vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung
der Partei verstoßen hat und dadurch schwerer Schaden
für die Partei entstanden ist.Wer aus der Partei
ausgeschlossen wurde, darf nicht länger in Gliederungen
und Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten.
[...]"
Die offizielle Urteilsbegründung des Schiedsgerichts der nordrheinwestfälischen SPD wird Gewissheit über die genauen Gründe des Ausschlusses verschaffen.
piesty - 30. Jul, 23:07
